Konformitätserklärung

Konformitätserklärung für Materialien und Gegenstände aus Keramik, die dafür bestimmt sind mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen

Diese Konformitätserklärung wird gemäß § 10 Abs. 2 der Bedarfsgegenständeverordnung hiermit zur Verfügung gestellt. Die Keramik muss in einem Labor auf die Einhaltung der Höchstwerte für Blei und Cadmium geprüft werden. 

Diese Konformitätserklärung gilt für alle von Cacao & Ceramics hergestellten glasierten Keramikgefäße und -geschirre mit den nachfolgend genannten Glasuren:

[1] Prüfbericht vom 19.06.2025 für die Glasuren: Blaugrau (Pr.-Nr. 20579/1), weiß (Pr.-Nr. 20579/2), transparent (Pr.-Nr. 20579/3)

[2] Prüfbericht vom 15.01.2026 für die Glasuren: Matt transparent (Pr.-Nr. 21238/1), Matt schwarz (Pr.-Nr. 21238/2)

Die Keramik wurde auf die Abgabe von Blei und Cadmium (Vorgabe nach Bedarfsgegenstände-Verordnung) geprüft durch: 

M.U.T. Meißner Umwelttechnik GmbH
Ossietzkystraße 37a
01662 Meißen

Der Grenzwert für die Abgabe von Blei (für füllbare Gegenstände) liegt bei 4,0 mg/l. Die Untersuchungen ergaben eine maximale Abgabe von <0,01 mg/l.

Der Grenzwert für die Abgabe von Cadmium  (für füllbare Gegenstände) liegt bei 0,3 mg/l. Die Untersuchungen ergaben eine maximale Abgabe von <0,001 mg/l.

Hiermit wird erklärt, dass der oben bezeichnete Lebensmittelbedarfsgegenstand aus Keramik den Anforderungen der Bedarfsgegenständeverordnung vom  10.04.1992 sowie der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, entspricht.

Die vollständigen Prüfberichte werden den zuständigen Behörden auf Anfrage sowie Kunden auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

Münster, den 07.07.2026


Isabel Vennemann
Cacao & Ceramics
Friedrich-Ebert-Straße 16
48153 Münster

cacaoandceramics@gmail.com